Impressum und Datenschutzerklärung: Was für kleine Unternehmen wirklich Pflicht ist
"Meine Website ist so klein, das gilt für mich sicher nicht" ist einer der teuersten Irrtümer, dem kleine Unternehmen begegnen können. Impressumspflicht und Datenschutzerklärung gelten unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform - schon eine einfache Ein-Seiten-Website mit Kontaktformular ist betroffen, und die Größe des Betriebs spielt für diese Pflicht keine Rolle.
Das Impressum
Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (früher Telemediengesetz) braucht jede geschäftsmäßige Website ein Impressum mit Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit und je nach Rechtsform weiteren Angaben wie Handelsregisternummer oder Umsatzsteuer-ID. "Geschäftsmäßig" heißt nicht "gewerblich im großen Stil" - schon eine Website, die für einen Betrieb wirbt, fällt darunter, auch ein Verein mit eigener Seite. Ein Postfach allein reicht dabei in der Regel nicht als Anschrift; verlangt ist eine ladungsfähige Adresse.
Die Datenschutzerklärung
Sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet - und ein Kontaktformular, das eine E-Mail-Adresse abfragt, reicht dafür schon aus - verlangt die DSGVO eine Datenschutzerklärung. Sie muss erklären, welche Daten wofür erhoben werden, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte Besucher haben. Eine kopierte Vorlage von einer fremden Website ist dabei kein echter Schutz, weil sie selten zu den tatsächlich eingesetzten Diensten passt - fehlt etwa ein auf der Seite genutzter Kartendienst in der Erklärung, ist sie unvollständig und damit angreifbar.
Der Cookie-Hinweis
Seit der Reform des TDDDG (§ 25) reicht ein Banner, das nur informiert, nicht mehr aus. Werden Cookies gesetzt, die nicht technisch zwingend nötig sind - etwa für einen Spamschutz oder eine Statistik -, braucht es eine echte, informierte Einwilligung, bevor sie geladen werden, mit einer Ablehnen-Option, die genauso einfach zu finden ist wie die Zustimmung. Ein Banner, bei dem "Ablehnen" erst nach einem zusätzlichen Klick durch ein Untermenü erreichbar ist, erfüllt diese Anforderung nicht.
Was bei einem Verstoß droht
Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben gehören zu den beliebtesten Zielen automatisierter Abmahnungen. Die Kosten dafür liegen meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich - für etwas, das sich mit zwei korrekt ausgefüllten Textseiten von Anfang an vermeiden lässt. Hinzu kommt der Aufwand: Eine Abmahnung verlangt meist eine schnelle, korrekte Reaktion, was gerade für einen kleinen Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung zusätzlichen Stress bedeutet.
Was für Vereine besonders gilt
Die gleichen Pflichten treffen auch einen Verein mit eigener Website, nicht nur ein Gewerbe - ein häufiges Missverständnis, weil ein Verein keinen klassischen Umsatz erwirtschaftet. Sobald eine Vereinsseite über die Vorstandschaft, Kontaktmöglichkeiten oder Veranstaltungen informiert, braucht sie ebenso ein Impressum, und ein Anmeldeformular für eine Veranstaltung löst dieselbe Datenschutzpflicht aus wie ein Kontaktformular im Gewerbe.
Ein oft übersehener Punkt
Auch scheinbar harmlose Zusatzfunktionen fallen unter diese Pflichten: eine eingebettete Google-Karte, ein Video von YouTube oder ein Kontaktformular-Anbieter eines Drittanbieters übertragen oft Daten an ein anderes Unternehmen, teils außerhalb der EU. Jede solche Einbindung gehört einzeln in die Datenschutzerklärung - ein Punkt, der bei nachträglich selbst hinzugefügten Funktionen leicht vergessen wird.
Der praktische Rat
Prüfen Sie einmal jährlich, ob Ihr Impressum noch stimmt - eine neue Adresse, eine geänderte Rechtsform oder ein neu eingesetztes Werkzeug auf der Website (etwa ein neuer Kartendienst) kann Anpassungen nötig machen. Wer eine Website betreuen lässt, sollte fragen, ob solche Aktualisierungen Teil der laufenden Betreuung sind, statt sie selbst im Blick behalten zu müssen.
Wer für die Pflichtangaben verantwortlich ist
Auch wenn eine Website von jemand anderem gebaut wurde: Verantwortlich für den korrekten Inhalt von Impressum und Datenschutzerklärung ist rechtlich der Betreiber der Website, also Sie selbst - nicht der Dienstleister, der sie eingerichtet hat. Umso wichtiger ist es, die eigenen Angaben tatsächlich zu verstehen und nicht blind zu übernehmen, was einmal eingetragen wurde.
Kein Grund zur Panik, aber ein Grund zum Prüfen
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Kontakt
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